Fortbildungskonzept

Fortbildungskonzept

1.1 Die Bedeutung von Fortbildung

Die Fortbildung ist ein wichtiger Bestandteil von Schulentwicklung. Qualitätssicherung und die Erfüllung von Bildungsstandards kann nur durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer erreicht werden. Fortbildung verfolgt daher im Wesentlichen folgende Ziele:

  • Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenzen.
  • Sicherung und Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität.
  • Stärkung der Kompetenzen unserer Schule.

1.2. Schulrechtlicher Rahmen

Nach § 57 (3) SchG sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.

Dabei kann es sich um schulinterne, schulexterne, online-gestützete Fortbildungen und Fortbildungen in Seminaren handeln.

Die Schulen erstellen im Rahmen des Schulprogramms eine Fortbildungsplanung. Zur Finanzierung der Fortbildung (Reise- und Materialkosten) erhalten die Schulen ein Fortbildungsbudget.

Über die Grundsätze der Lehrerfortbildung entscheidet die Lehrerkonferenz auf Vorschlag des Schulleiters (§ 68 (3) SchG).

Der Schulleiter entscheidet über die Angelegenheiten der Fortbildung im Rahmen dieser Grundsätze und wirkt auf die Fortbildung des Kollegiums hin, dazu gehört auch die Auswahl der Teilnehmer. Der Lehrerrat ist zeitnah und umfassend zu unterrichten und an der Entscheidung zu beteiligen.

1.3. Fortbildungsbedarfe

Fortbildungsbedarfe ergeben sich aus:

  • Überarbeitung und Ergänzung des Schulprogramms
  • Personalentwicklung
  • fachliche Neuerungen
  • neue Unterrichtsformen
  • Herausforderungen im pädagogischen Alltag
  • persönlicher Fortbildungsbedarf der Lehrkräfte

1.4. Fortbildungsplanung

Bedarfsermittlung

Zu Beginn des Schuljahres findet im Rahmen einer Lehrerkonferenz eine Bedarfsermittlung statt. Das Kollegium einigt sich auf einen Fortbildungsschwerpunkt für das Schuljahr, dazu werden schulinterne Fortbildungen für das ganze Kollegium geplant.

Die einzelnen Kolleginnen und Kollegen geben an, welchen Arbeitskreis (KT) sie besuchen werden und zu welchem Thema/Fach sie eine Fortbildung besuchen möchten.

Fortbildungsangebote

Die Schulleitung informiert das Kollegium regelmäßig durch Aushang am schwarzen Brett und in Dienstbesprechungen über aktuelle Fortbildungsangebote. Fortbildungskataloge von externen Anbietern liegen im Lehrerzimmer aus.

Die schulinterne Fortbildungen werden von der Schulleitung und dem Lehrerrat auf Grundlage des Beschlusses der Lehrerkonferenz vorbereitet.

Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

Die schulinterne Fortbildung richtet sich an das gesamte Kollegium. Sie behandelt ein konkretes Fortbildungsanliegen des Kollegiums oder ergibt sich aus der Weiterentwicklung des Schulprogramms. Es stehen im Schuljahr ein bis zwei ganze Tage zur Verfügung. Die Schulkonferenz muss den Fortbildungstagen zustimmen.

Die Teilnahme an schulexternen Fortbildungen einzelner Kolleginnen und Kollegen werden bei der Schulleitung beantragt und von dieser genehmigt oder abgelehnt. Eine Nichtgenehmigung ist dem Lehrerrat umgehend mitzuteilen und zu begründen. Die Teilnehmer einer Fortbildung gelten als Multiplikatoren und informieren im Rahmen einer Konferenz oder Dienstbesprechung über die Fortbildung.

Evaluation

Um eine Transparenz und gezielte Ansprechmöglichkeit zu erreichen,

wird die Teilnahme an einer Fortbildung dokumentiert.

Ab dem Schuljahr 2017/18 werden alle besuchten Fortbildungen in einem Ordner festgehalten.

Zum Schuljahresende werden die Fortbildungen gesichtet und es wird mit der Fortbildungsplanung für das neue Schuljahr begonnen.

1.5. Schulinterne Fortbildung an der GGS Gumbertschule

Schuljahr 2015/16

Erste Hilfe-Grundausbildung

Inklusion-Rahmenbedingungen

Classroom Management

Schuljahr 2016/17

Umgang mit herausforderndem Verhalten