Vertretungskonzept

Konzept Vertretungsunterricht

1. Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:

  • plötzliche und kurzfristige Erkrankung
  • längerfristige Krankheit
  • geplante Fortbildung
  • schulisch bzw. unterrichtsbedingte Abwesenheit (Klassenfahrt, Klassenausflug)
  • Abordnung zu dienstliche Verpflichtungen durch das Schulamt (Schulleiterkonferenzen oder Dienstbesprechungen)
  • Beurlaubungen oder Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen

2. Kooperative Zusammenarbeit im Vertretungsfall

Voraussetzung für einen störungsfreien Unterrichtsablauf im Vertretungsfall ist die kooperative Zusammenarbeit aller Lehrkräfte. Eventueller Unterrichtsausfall wird so klein wie möglich gehalten.

Im Lehrerzimmer befindet sich ein Notfallordner mit den aktuellen Telefonnummern der Schülerinnen und Schüler und den Plänen zur Aufteilung der einzelnen Klassen.

Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt durch:

  • Vertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden (Einsatz von Lehrkräften aus Doppelbesetzungen)
  • stundenweise Zusammenlegung bei kleinen Lerngruppen
  • Aufteilen von Klassen auf andere Klassen (ein Plan zur Aufteilung wird von der jeweiligen Klassenlehrerin erstellt und liegt in der Klasse aus)
  • angeordnete Mehrarbeit

3. Langfristige Vertretungen

Ist absehbar, dass eine Kollegin für einen längeren Zeitraum (ab 6 Wochen) ausfällt, bemüht sich die Gumbertschule darum, eine Vertretung vom Schulamt zu bekommen. Gelingt dies nicht wird eine Vertretungslehrkraft gesucht, die dann kurzfristig für den Vertretungszeitraum eingestellt wird.

Falls keine Vertretungslehrkraft gefunden wird, besteht die Möglichkeit, dass Kolleginnen für den Vertretungszeitraum ihre Stundenzahl aufstocken und so den Vertretungsunterricht abdecken.

4. Bausteine des Vertretungsunterrichts

Die Planung des Vertretungsunterrichts wird von Frau Hartrumpf vorgenommen. Im Vertretungsfall übernehmen Frau Pittag, Frau Brings und Frau Coenen diese Aufgabe. Der Vertretungsplan hängt zur Kenntnisnahme frühzeitig im Lehrerzimmer aus.

Für den Vertretungsunterricht werden folgende Punkte nach Möglichkeit beachtet:

  • Lehrkräfte aus Doppelbesetzungen oder Teamteaching werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stunden eingesetzt.
  • Klassen werden aufgeteilt
  • Die erkrankte Lehrkraft teilt nach Möglichkeit mit, welche Aufgaben bearbeitet werden sollen. Die Lehrkraft aus der Parallelklasse unterstützt nach Möglichkeit. Hilfreich für den Vertretungsunterricht ist die Auflistung von Inhalten und Aufgaben.
  • Um die Durchführung des Vertretungsunterrichts zu erleichtern, sollten in jeder Klasse vorbereitete Arbeitsblätter, Übungshefte oder Wochenpläne zur Verfügung stehen, die die Kinder selbstständig bearbeiten können.
  • Bei rechtzeitiger Kenntnis über Abwesenheit ist die zu vertretende Lehrkraft für die Inhalte des Vertretungsunterrichts zuständig
  • Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit jeweils ein Fach von derselben Kollegin durchgängig unterrichtet wird.
  • Ferner wird darauf geachtet, dass besonders bei längerfristiger Erkrankung nicht nur hauptsächlich eine Klasse von der Vertretungssituation betroffen ist. Die Belastung wird auf alle Klassen verteilt.
  • Mit all diesen Maßnahmen soll Unterrichtsausfall vermieden werden. Dies kann aber nicht immer gewährleistet werden. Die längerfristige Erkrankung einer Kollegin oder die gleichzeitige Erkrankung mehrerer Kolleginnen kann

    z. B. zu Unterrichtskürzungen führen. Auch Unterrichtskürzungen werden auf alle Klassen verteilt.

  • Wenn Unterrichtsausfall unvermeidlich ist, werden zunächst Stunden für zusätzliche Maßnahmen (Förderstunden) in Anspruch genommen, um die Grundversorgung zu gewährleisten.
  • Die Schulleitung achtet darauf, dass Mehrarbeit möglichst gleichmäßig und anteilsmäßig verteilt wird. Zusätzliche Vertretungsstunden werden notiert und nach Möglichkeit ausgeglichen.